Wie werde ich Töpfer?

Ausbildung im Keramikhandwerk Berlin-Brandenburg

Ziel: handwerklicher Gesellenbrief
Voraussetzung: Schulabschluss allgemeinbildender Schulen

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Wenn Du

  • künstlerisch interessiert bist
  • Lust auf Gestaltung hast
  • gerne mit Deinen Händen arbeitest
  • konzentrationsfähig bist
  • Freude am Verkaufen hast
  • chemische Grundkenntnisse besitzt
  • technisch interessiert bist
  • mathematische Grundkenntnisse besitzt…

…dann ist für Dich das Töpfer-/Keramikerhandwerk vielleicht ein guter Einstieg in Deinen beruflichen Werdegang.

Im Töpfer- bzw. Keramikerhandwerk kannst Du Dich in folgenden Fachrichtungen ausbilden lassen:

Scheibentöpfer/in

  • Freidrehen von Geschirr, Vasen, Schalen… an der Töpferscheibe
  • Glasieren, Brennen der Ware
Baukeramiker/in

  • Herstellung von Gefäßen, Plastiken, Reliefs
  • Herstellung von Kachelöfen
  • Ausformen und Gießen von Formen
  • Herstellen von Gipsformen
  • Glasieren, Brennen der Gegenstände
Keramikmaler/in

  • Dekoration von Keramik
  • Schlickermalerei
  • Unter-/Aufglasumalerei
  • Modellieren, Schneiden, Garnieren, Applizieren dekorativer Elemente
  • Formen
  • Glasieren

In Deutschland gilt das Duale Ausbildungssystem

Das heißt:
Die handwerkliche Ausbildung findet im Betrieb (Töpferei/Manufaktur..) statt.
Die theoretische Ausbildung findet in der Berufsschule statt. Im Falle der keramischen Ausbildung findet der Schulunterricht blockweise (11 Wochen/Jahr) in der Landesberufsschule in Heide – Schleswig Holstein (oder wahlweise Landshut in Bayern) fachgerecht statt.

Länge der Ausbildung

3 Jahre (u.U Verkürzung auf 2,5 Jahre)

Gesellenprüfung

Die Gesellenprüfung beendet die Ausbildung. Sie wird vor der Handwerkskammer abgelegt.
In der Prüfung werden Fertigkeiten, theoretische Kenntnisse sowie das Gesellenstück abverlangt.
Das Gesellenstück wird in den Lehrwerkstätten gefertigt, dem Lehrling ist dafür angemessene Arbeitszeit zu gewähren.

Berufsbilder für den fertigen Gesellen

  • Arbeit in Handwerksbetrieben (Töpferei)
  • Arbeit in der Keramikindustrie (z.B. Porzellanwerk)

Fortbildungsmöglichkeiten

  • Ablegen der Meisterprüfung nach drei Jahren im Beruf
  • Staatlich geprüfte/r Keramik-Techniker/in
  • Staatlich geprüfte/r Keramik-Gestalter/in

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung gliedert sich in vier einzelne Prüfungsteile:

  • die Arbeitsproben und das Meisterstück
  • fachtheoretische Kennetnisse
  • betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
  • AusbiderIneignungsprüfung (berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse)

Die Vorbereitungslehrgänge der Teile IV und III werden als Fortbildungsmaßnahme von den zuständigen Handwerkskammern angeboten.

Der fachtheoretische Teil II wird als Voll- oder Teilzeitausbildung von verschiedenen keramischen Schulen angeboten.
Wesentliche Inhalte des Unterrichts und der Prüfung sind Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der

  • Rohstoffauswahl und –verarbeitung
  • Formgebungstechnologien
  • Brenntechniken
  • Glasurentwicklung
  • Gefäß- und Dekorgestaltung
  • Erzeugnisentwicklung
  • Technologische und kalkulatorische Berechnungen
  • Vorschriften des Arbeitsschutzes, Umweltschutzes und des Verbraucherschutzes

Die praktische Prüfung gliedert sich in:

  • Arbeitsproben
  • Meisterstück

In der Arbeitsprobe werden handwerkliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Scheibentöpferei, Baukeramik und Dekoration abverlangt.
Das Meisterstück wird in Form einer Projektarbeit ausgeführt und am Prüfungstag als fertiges Objekt mit einer Dokumentation über den Ablauf der Herstellung mit Entwürfen, Berechnungen, Glasurentwicklung, Fehleranalysen usw. in einem Prüfungsgespräch vorgestellt.
Als Meisterstücke kommen insbesondere freigedrehte Großgefäße wie Bodenvasen, Pflanzschalen neben einem Gefäßensemble (z.B. einem Service) oder ein handgefertigter Kachelofen und/oder Baukeramik in Betracht.

Nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Prüfungsteile und Erlangung des Titels „Meister im Keramikerhandwerk“ verfügt der/die Meister/in über eine umfassende Qualifikation, die ihn/sie zur Führung eines Handwerksbetriebes befähigt. Gleichzeitig erlangt er/sie mit dem Meistertitel die Ausbildungsberechtigung (Teil IV).

Ausbildungsstandorte zur/m Meister/in:

Die praktische Ausbildung erfolgt in den einzelnen Handwerksbetrieben des Keramikerhandwerks. Die berufstheoretische Ausbidlung erfolgt als Teilzeitunterricht (Blockform) in den Fachschulen.

Vorstellbar sind aber auch andere Berufsfelder in denen gerne Keramiker/innen einen Arbeitsplatz (u.U mit einer Weiterbildung) finden:

  • Ergotherapie
  • Fliesenindustrie
  • Restaurierung
  • Technische Keramikindustrie
  • Tonbergbau
  • Dachziegelindustrie…

Auch ein technisches oder künstlerisches Studium der Keramik läßt sich anschließen (mit dem Fachschulabschluß an einer staatlichen Fachschule für Keramik bekommst Du abschließend das Fachabitur, mit dem ein Studium der Keramik möglich wird. Bei besonderer Begabung im künstlerischen Bereich ist ein Studium nach eingehender Prüfung auch ohne Abitur möglich.)

Beratung zur Keramikerausbildung

findest Du bei:

  • den Innungen der Länder (Lehrlingswarte) z.B. Brandenburg
  • den Handwerkskammern der Länder ( Ausbildungsberater)
  • den Arbeitsämtern

Für alle Keramiker/innen

Geeignete Schulen bzw. Fortbildungseinrichtungen findest Du unter www.keramikatlas.de

* der vorliegende Text enthält Bereiche, die aus der Innungsseite der Töpferinnung Thüringen zitiert bzw. abgewandelt wurden. Die Innung Berlin-Brandenburg dankt ausdrücklich dem Berufsschullehrer für das Keramikfach Christian Wolff für diese Vorlagen.